Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) schliesst sich der Empfehlung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) an, die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 der Standortsuche für geologische Tiefenlager weiter zu untersuchen. Dies geht aus der heute veröffentlichten Stellungnahme der KNS zum sicherheitstechnischen Gutachten des ENSI hervor.

Gemäss “Sachplan geologische Tiefenlager” hat die KNS unter anderem die Aufgabe, in jeder der drei Etappen der Standortsuche zu den Gutachten des ENSI Stellung zu nehmen.

Am 18. April 2017 hat das ENSI sein sicherheitstechnisches Gutachten zur Dokumentation der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) veröffentlicht. Darin bezeichnet das ENSI die Begründungen der Nagra für die Standorteinengung in Etappe 2 der Standortsuche als überwiegend nachvollziehbar und belastbar. Dennoch kommt das ENSI zum Schluss, dass der Standort Nördlich Lägern nicht wie von der Nagra vorgeschlagen zurückgestellt werden kann, da die Datengrundlage hierfür gegenwärtig noch nicht ausreichend sei. Hinsichtlich der Zurückstellung der Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg und des Weiterzugs der Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 der Standortsuche stimmt das ENSI mit der Nagra überein.

In ihrer Stellungnahme attestiert die KNS dem ENSI, dass es den Vorschlag der Nagra für die Standorteinengung detailliert geprüft und das Ergebnis seiner Prüfung umfassend dokumentiert hat. Dabei habe sich das ENSI auch auf eigene Modelle, Berechnungen und Bewertungsmassstäbe abgestützt und zu verschiedenen Fragestellungen externe Experten beigezogen. Die KNS kommt zum Schluss, dass die Argumentation des ENSI-Gutachtens nachvollziehbar ist. Die KNS kann sich den Schlussfolgerungen des ENSI anschliessen.

Die KNS begrüsst die Fokussierung auf das Wirtgestein Opalinuston und unterstützt die Zurückstellung der Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg.

Hinsichtlich der Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost teilt die KNS die Einschätzung des ENSI, dass die vorhandene Datenbasis nicht ausreicht, um belastbare Aussagen zu eindeutigen Nachteilen abzuleiten. Somit kann keines dieser Standortgebiete zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt werden. Die Ergebnisse der erdwissenschaftlichen Untersuchungen in Etappe 3 der Standortsuche können nach Einschätzung der KNS dazu beitragen, die von der Nagra getroffenen Annahmen zur prüfen und belastbare Aussagen zu allenfalls bestehenden eindeutigen Nachteilen zu erhalten. Die KNS empfiehlt daher, die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost weiter zu untersuchen.

Die Stellungnahme steht unter www.kns.admin.ch zur Verfügung und ist in gedruckter Form beim Sekretariat der KNS, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg erhältlich (Tel. +41 58 481 86 86, E-Mail: contact@kns.admin.ch).