Stromnetze
Der Kapitalkostensatz für Stromnetze bleibt für das Tarifjahr 2020 unverändert.

Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital). 

Aufgrund der in der Stromversorgungsverordnung festgelegten Berechnungsmethode und nach Konsultation der ElCom und des Preisüberwachers setzt das UVEK den WACC für das Tarifjahr 2020 auf 3,83 Prozent fest. Damit ergibt sich im Vergleich zum Tarifjahr 2019 keine Veränderung.

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