Seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018 werdenGrosswasserkraftanlagen mit Investitionsbeiträgen gefördert.

In der Schweiz können seit 2018 Investitionsbeiträge für neue Grosswasserkraftwerke sowie für wesentliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen beantragt werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die per Stichtag 30. Juni 2018 eingegangenen Gesuche geprüft und nun drei Betreiberfirmen Investitionsbeiträge von insgesamt 101.2 Millionen Franken zugesprochen. Damit werden die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig ausgeschöpft.

Für die Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke stehen jährlich rund 50 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Mittel werden im Zweijahresrhythmus zugeteilt. Der erste Stichtag war am 30. Juni 2018. Es sind fünf Anträge mit einer beantragten Fördersumme von insgesamt 141.8 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft.

Gemäss Prüfung sind drei Grosswasserkraftanlagen (Robbia/Repower AG, Ritom/Ritom SA und Mottec/Gougra SA) anspruchsberechtigt. Den Betreiberfirmen wurde ihr Anspruch in den letzten Tagen per Verfügung mitgeteilt. Die gesamthaft zugesicherte Beitragssumme beträgt 101.2 Millionen Franken, was 34 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten entspricht. Die drei Grosswasserkraftanlagen liefern künftig eine Gesamtproduktion von 423.1 GWh/a. Zudem wird eine insgesamt verbesserte Steuerbarkeit der Energieproduktion erzielt. Das durchschnittliche Verhältnis der Mehrproduktion zum Investitionsbeitrag entspricht 75 Rp./kWh.

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