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Wer bezahlt eigentlich die Stilllegung der Schweizer Kernkraftwerke und die Entsorgung des radioaktiven Abfalls? Und wenn die Anlagen dereinst keinen Strom mehr erzeugen und kein Geld mehr in die Kassen der Betreiber fliesst? Diese Aufgabe übernehmen die Kernkraftwerksbetreiber selber. Und zwar vollständig, vorausschauend und verursachergerecht. Sie sind gesetzlich verpflichtet, für die Kosten der Stilllegung ihrer Werke und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle aufzukommen. Ein Teil dieser Kosten fällt schon während dem Betrieb an. Für die Zeit danach zahlen die Betreiber Geld in zwei Fonds ein. Die Gesamtkosten sind im Preis des Nuklearstroms enthalten und belaufen sich im langjährigen Mittel auf rund 1 Rappen pro Kilowattstunde.

Bei der Stilllegung ihrer Anlagen und Entsorgung der radioaktiven Abfälle agieren die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke genau gleich wie beim Betrieb der Werke: umsichtig und vorausschauend. Schliesslich sind sie gesetzlich verpflichtet, für die Kosten der Stilllegung und die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle aufzukommen. Fast ein Drittel dieser Kosten fällt schon während des Betriebs an, zum Beispiel für die Arbeit der Nagra bei der Entsorgungsforschung, der Standortsuche für das Tiefenlager oder für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen. Solche Entsorgungskosten werden von den Betreibern direkt während des Betriebs bezahlt. Für die Kosten in der Zeit nach der Ausserbetriebnahme hingegen zahlen die Betreiber seit Jahrzehnten Geld in zwei Fonds ein.

Bewährtes System mit Kostenstudien und Fondssparen
So wurde 1984 ein Fonds für die Finanzierung der Stilllegung ins Leben gerufen. Im Jahr 2000 folgte der Fonds für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb aller Schweizer Kernanlagen. Beide Fonds stehen unter der Aufsicht des Bundes, der ihre Entwicklung minutiös kontrolliert. Alle fünf Jahre lässt er die Kosten für Stilllegung und Entsorgung neu berechnen und diese aufwändigen Kostenstudien von internationalen Experten umfassend prüfen. Auf Basis der Ergebnisse legt der Bund die Jahresbeiträge der Betreiber fest. Sollten sich die Fonds nicht wie vorgegeben entwickeln, kann er jederzeit korrigierend eingreifen und Betreiberbeiträge erhöhen. Dieses System hat sich bestens bewährt. Die Fonds sind auf Kurs.

500 Millionen Franken sind noch einzuzahlen
Von den rund 24 Mrd. Franken Gesamtkosten fallen 9,3 Mrd. vor der Ausserbetriebnahme der Werke an. Davon haben die Betreiber bis Ende 2017 schon 5,8 Mrd. direkt bezahlt. Weitere 3,5 Mrd. werden noch während des Betriebs beglichen. Die übrigen 14,7 Mrd. Franken müssen über die Fonds sichergestellt werden. Über die Hälfte davon ist heute
bereits angesart. Total liegen in den beiden Fonds 7,7 Mrd. Franken. Bei der heute vom Bund geforderten Realrendite von 2 % und der langen Laufzeit der Fonds von über hundert Jahren werden allein Kapitalerträge weitere 6,5 Mrd. Franken generieren.

Für die Betreiber bleiben also insgesamt noch rund 500 Mio. Franken einzuzahlen, wobei jeder Betreiber seinen Teil bis Ende des 50. Betriebsjahres bezahlt haben muss.

Weltweit einzigartige Kostentragungskaskade
Unabhängig von den Fonds endet die Entsorgungspflicht aber erst, wenn die Abfälle in einem geologischen Tiefenlager eingelagert und die finanziellen Mittel für die anschliessende Beobachtungsphase und den allfälligen Verschluss der Lager sichergestellt sind.

Sollte einer der Betreiber seine Beiträge nicht leisten können, könnte der Fonds Vorschüsse gewähren, die mit Zins zurückzubezahlen wären. Kann ein Betreiber das nicht, müssten die übrigen entsorgungspflichtigen Betreiber anteilig dessen Kosten übernehmen. Erst im sehr unwahrscheinlichen Fall, dass es den verbleibenden Betreibern wirtschaftlich nicht zumutbar wäre, diese Kosten zu übernehmen, entscheidet die Bundesversammlung über eine Übernahme von Kosten. Die nachfolgenden Generationen erwarten also keine ungedeckten Kosten.

800 Millionen Franken Überschuss in den Fonds
Der Fondssparplan läuft sogar besser als vorgesehen: Per Ende 2017 lag allein das Vermögen des Entsorgungsfonds um 554,8 Mio. Franken über dem vom Bund vorgegebenen Soll, jenes des Stilllegungsfonds um 243,5 Mio. Franken. Das sind insgesamt fast 800 Mio. Franken Überschuss. Beide Fonds haben seit ihrer Eröffnung die Vorgabe bezüglich der Rendite deutlich übertroffen, und dies bei einer vorsichtigen Anlagestrategie und trotz zweier Finanzkrisen.

Sämtliche Stilllegungs- und Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip gedeckt. Im langjährigen Mittel reicht dafür rund 1 Rappen pro Kilowattstunde Atomstrom, den der Stromkonsument sozusagen als vorgezogene Entsorgungsgebühr mitfinanziert.