Sondierbohrungen
Mit den Sondierbohrungen untersucht die Nagra seit diesem Jahr den geologischen Untergrund genauer.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 3. Mai 2019 zwei weitere Sondierbohrungen bewilligt, mit denen die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen will. Die Bewilligungen betreffen zwei Sondierbohrungen im Standortgebiet Zürich Nordost.

Die erteilten Bewilligungen betreffen die Sondierbohrungen Trüllikon 2 (NSG 16-12) und Trüllikon 3 (NSG 16-16) im Standortgebiet Zürich Nordost. Im August 2018 hatte das UVEK die Bewilligungen für die Sondierbohrungen Bülach (NSG 17-02) im Standortgebiet Nördlich Lägern sowie für Trüllikon 1 (NSG 16-11) und Marthalen (NSG 16-15) im Standortgebiet Zürich Nordost erteilt. Die 30-tägige Beschwerdefrist lief ungenutzt ab. Diese Bewilligungen sind somit rechtskräftig. Zu der im Januar 2019 erteilten Bewilligung für die Sondierbohrung Effingen 1 (NSG 16-02) im Standortgebiet Jura Ost ging eine Beschwerde ein, die jedoch wieder zurückgezogen wurde. Die Bewilligung ist damit rechtskräftig. Für die am 17. April 2019 erteilte Bewilligung Stadel 2 läuft die Beschwerdefrist noch bis zum 28. Mai 2019.

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