Die Gaswirtschaft bereitet sich zusammen mit dem Bund auf mögliche Gasversorgungsengpässe vor. Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG baut im Auftrag des Bundesrates eine besondere Krisenorganisation auf. Zudem unternimmt die Branche grosse Anstrengungen, die Versorgung im kommenden Winter sicherzustellen.

Aufgrund des Ukrainekriegs und der damit verbundenen unsicheren Versorgungslage überträgt der Bundesrat dem Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG die Aufgabe, eine Kriseninterventionsorganisation zu bilden. Dies wird von der Gasbranche begrüsst. «Wir bieten Hand, in der aktuell schwierigen Situation möglichst rasch eine Krisenorganisation aufzubauen», sagt VSG-Direktorin Daniela Decurtins. Neben der Gaswirtschaft werden dafür auch Vertreter der Gasverbraucher beigezogen; der Auftrag ist einstweilen auf ein Jahr befristet. In früheren Stellungnahmen wurde die vorgesehene Rolle des VSG teilweise kritisiert. Die geäusserten Vorbehalte sind jedoch unbegründet, da der VSG kein Marktakteur ist und keine entsprechenden kommerziellen Interessen verfolgt. Seit vielen Jahren betreibt der VSG im
Auftrag und unter Aufsicht des Bundes die Clearingstelle für erneuerbare Gase, was nie Anlass zu Klagen gegeben hat.

Im Weiteren wird ein Konzept für ein Monitoring im Gasbereich erstellt. Ein solches Monitoring ist notwendig, um eine drohende Gasmangellage rechtzeitig zu erkennen und wirksam darauf zu reagieren. Das Monitoringsystem muss jetzt möglichst rasch aufgebaut werden. Der VSG erstellt nun ein Konzept; offen ist, wer für dessen Umsetzung verantwortlich ist. Dabei ist wichtig, dass der Bund schnell eine Entscheidung trifft.

Den rechtlichen Rahmen dazu gibt die neue Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft (VOGW). «Anders als im Strombereich mit dem Stromversorgungsgesetz besteht für die Gasversorgung leider nach wie vor kein bundesrechtliches Spezialgesetz, was die Branche sehr bedauert», sagt Daniela Decurtins. Es gelten die Vorgaben des Landesversorgungsgesetz (LVG) zur Sicherstellung der Versorgung in schweren Mangellagen.

Die Versorgungssicherheit in der Schweiz mit Gas ist im Moment gesichert, und für alle Gasverbraucher, auch die Industrie ist genügend Gas vorhanden, wobei sich die Preise auf einem ausserordentlich hohen Niveau befinden. Es stehen jedoch nach wie vor die Szenarien im Raum, dass der Westen ein Gasembargo gegen Russland beschliesst oder dass Russland seine Gaslieferungen nach Europa ganz oder teilweise eingestellt. Ein gänzlicher Ausfall der russischen Gaslieferungen wäre in Europa nicht vollständig kompensierbar, jedenfalls nicht kurzfristig und ohne Verbrauchsreduktionen. Dies könnte auch in der Schweiz zu Versorgungsengpässen führen.

Die Gaswirtschaft erarbeitet mit den Bundesbehörden Massnahmen, um die Versorgung im kommenden Winter sicherzustellen. Die Leitung für die Koordination der Arbeiten liegt beim VSG. Anfang März hatte der Bundesrat Massnahmen zur Gasversorgungssicherheit beschlossen. Gasunternehmen sollen somit gemeinsam Gas, Gasspeicherkapazitäten, Flüssigerdgas (LNG) und LNG-Terminalkapazitäten beschaffen können, ohne kartellrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Falls in der Schweiz eine Mangellage eintreten würde, die von der Gasbranche nicht mehr mit marktwirtschaftlichen Lösungen behoben werden kann, trifft die wirtschaftliche Landesversorgung die notwendigen Bewirtschaftungsmassnahmen. Auf einer ersten Stufe kann der Bund beschliessen, dass Verbraucher mit Zweistoff-Anlagen auf Heizöl umstellen. In einem weiteren Schritt erfolgen Sparappelle an Gaskonsumenten. Schliesslich kann der Bund in einem Notfall auch anordnen, Erdgas-Grossverbraucher mit Einstoff-Anlagen zu kontingentieren oder dass diese ihre Anlagen abschalten. Die wirtschaftliche Landesversorgung ist daran, das Bewirtschaftungskonzept für den Fall einer Kontingentierung zu aktualisieren. Dies geschieht eng abgestimmt mit allen Akteuren, insbesondere auch mit Vertretern von Industrieverbrauchern.

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