Das per 23. März 2007 eingeführte Stromversorgungsgesetz sah die Schaffung einer nationalen Netzgesellschaft als neue Eigentümerin des Übertragungsnetzes sowie die hierfür erforderliche Enteignung der damaligen Eigentümerinnen des Übertragungsnetzes vor.

Aufgrund einer gesetzlich vorgesehenen Enteignung mussten die BKW und weitere ehemalige Übertragungsnetz-Eigentümerinnen ihre Anteile am Übertragungsnetz per Anfang 2013 an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid übertragen. Die zum Zeitpunkt der Übertragung erhaltene Entschädigung bildete den Wert der enteigneten Anlagen nur ungenügend ab. Um eine Gesamtentschädigung zu erhalten, welche dem wirtschaftlichen Wert der Übertragungsnetzanlagen entspricht, führte die BKW mehrere erfolgreiche Rechtsverfahren. Mit der Verfügung vom 9. Februar 2021 hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom die Basis für die abschliessende Entschädigung festgelegt, welche die Swissgrid der BKW für ihre früheren Übertragungsnetzanlagen bezahlen muss. Diese Entschädigung führt für die BKW zu einem einmaligen Ertrag im Jahresergebnis 2020.

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