ewz stimmt der Stossrichtung des Bundesrates in der Revision des Energiegesetzes (EnG) im Grundsatz zu. Bei der Wasserkraft bevorzugt ewz auktionierte Investitionsbeiträge und stellt sich den Herausforderungen des Markts.

ewz begrüsst, dass im Energiegesetz ein Ausbauziel für 2050 aufgenommen wird und die Richtwerte verbindlich erklärt werden. Dies erhöht die Planungssicherheit und stösst die notwendigen Veränderungen für die erneuerbare Energiezukunft an. Die Finanzierung einer erneuerbaren Energieanlage in der Schweiz ist jedoch nicht die einzige Hürde für die Erreichung der Ausbauziele 2050. Seit über zehn Jahren will ewz zusammen mit Partnerinnen und Partnern im Waadtländer Jura zwei Windparks bauen. Bisher wurden rund vier Millionen Franken in diese Projekte investiert und noch keine Kilowattstunde produziert. Es gibt eine Reihe weiterer Beispiele, die auch den Bau von Photovoltaik-Anlagen in der Stadt Zürich betreffen. Die Bewilligungsverfahren dulden keinen weiteren Aufschub, soll der Ausbau der Elektrizität aus erneuerbaren Energien und damit die Energiewende gelingen.

ewz entscheidet sich bei der Wasserkraft für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Investitionsbeiträge und will «Chancen nutzen» und «Risiken eingehen». Um auch bei der Wasserkraft ein wettbewerbliches Instrument einzusetzen, das Anreize für Kosteneffizienz und Innovation schafft, schlägt ewz vor, die Investitionsbeiträge für Wasserkraft analog zu den grossen Photovoltaik-Anlagen zu auktionieren. Damit lässt sich ein nicht wirtschaftliches Kraftwerksprojekt trotzdem realisieren und leistet einen Beitrag an das Ausbauziel 2050.

ewz spricht sich gegen die Besserstellung von Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch aus. Lokal produzierter Strom aus Photovoltaik-Anlagen, der lokal als Eigenverbrauch verwendet wird, ist sehr sinnvoll eingesetzt. In dieser Konstellation sind heute kaum Netzausbauten notwendig.

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